Gebäudetechnische Anlagen sind meist mit Energieeffizienz, Sicherheit und Produktivität verbunden. Um diese nachhaltig, für die Zukunft sicher und wirtschaftlich betreiben zu können, bieten wir Ihnen umfangreiche technische Beratung und individuellen Support.
Wir greifen dabei auf unser breites Netzwerk aus Partnern und Erfahrungen zurück.
Beratung bei:
- Auslegung und Dimensionierungen von technischen Anlagen.
- Revitalisierung von bestehenden Anlagen,
- Updates durch Modernisierung und Erweiterungen bestehender Anlagen.
- Austausch von bestehenden, integrierten Betriebsanlagen.
- Neuen technologischen Entwicklungen.
Sie stellen die Frage, wir bieten die 360° Lösung…
Wärmepumpen Förderung 2024
“raus aus Öl und Gas” für Private
Folgende Personen können Förderungsanträge stellen:
- (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
- Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
- Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.
“raus aus Öl und Gas” für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:
- Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer “De-minimis”-Beihilfe vergeben.
Allgemeines zur Förderungsaktion
Die Förderungsaktion “raus aus Öl und Gas” soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.
Für die Förderungsaktion “raus aus Öl und Gas” und die Sanierungsoffensive 2023/2024 stehen für Private und Betriebe insgesamt 940 Millionen Euro zur Verfügung.
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